Auf die Objektüberwachung fallen die Qualitätssicherung und Koordination der Ausführung eines Bauvorhabens.
Die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen, sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften ist ebenso essenziell.
Weitere wichtige Grundleistungen der Objektüberwachung sind die Kostenfeststellung und Rechnungsprüfung, das Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter/zusätzlicher Leistungen der Unternehmer, das Mitwirken bei Leistungs-/Funktionsprüfungen und die systematische Zusammenstellung der Dokumentationen, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse.
Zuletzt fällt die Betreuung des Objektes in unseren Aufgabenbereich. Wir wirken unter anderem bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit. Eine fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel wird ebenfalls erstellt.